Jobcenterreform: Erlanger Erfolgsmodell gesichert
MdB Müller: Erlangen kann Optionskommune bleiben – ARGE im Landkreis auf sicherer Grundlage
Durch die am 17. Juni im Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung bleibt die Betreuung Langzeitarbeitsloser in der bisherigen Form gewährleistet. Erlangen kann als Optionskommune ebenso weiter arbeiten, wie die ARGE aus Landkreis und Arbeitsagentur im Kreis Erlangen-Höchstadt.
Mit der zu erwartenden Zustimmung des Bundesrates ist für alle betroffenen Leistungsempfänger aber auch für die Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit und deren Mitarbeiter Klarheit und Sicherheit geschaffen. Durch die neue Gesetzgebung wird der Kreis der Optionskommunen von 69 Kommunen auf 110 erhöht. In diesen Städten und Landkreisen kann die Betreuung Langzeitarbeitsloser künftig – wie bisher schon in der Stadt Erlangen – in Eigenregie erfolgen. In Erlangen ist damit das erfolgreich praktizierte Modell der Stadt zusammen mit der GGFA für die Zukunft gesichert.
In allen anderen Kommunen, also auch im Landkreis Erlangen-Höchstadt, können die Jobcenter der so genannten Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) in der Kooperation der kommunalen Sozialhilfeträger und der Bundesagentur für Arbeit auf neuer gesetzlicher Grundlage weiterarbeiten.
Müller: „Ich bin froh darüber, dass wir diese gesetzliche Neuregelung im Sinne aller Beteiligten im Bundestag auf ganz breiter Basis erreichen konnten. Es waren durchaus schwierige Beratungen, in denen aber letztlich die besseren Argumente einer intensiven Betreuung aus einer Hand mit jeweils nur einer zentralen Anlaufstelle überzeugten.“
Die Grundgesetzänderung war erforderlich geworden, weil das Bundesverfassungsgericht 2007 die praktizierte Mischverwaltung der Bundesagentur mit kommunalen Behörden für grundgesetzwidrig erklärt hatte.














