05.12.08 16:10

Arbeitsmarktpolitische Instrumente: Erlanger Wünsche im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt

 

MdB Müller setzte sich für Einführung von „Freier Förderung“ und Vermittlungsbudgets ein - Eingliederungsmittel für Langzeitarbeitslose deutlich erhöht

Berlin/Erlangen - 5.12.2008 ? Die Förderung Arbeitssuchender wird durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente heute im Deutschen Bundestag an wesentlichen Punkten verbessert. Dies teilt der Erlanger Wahlkreisabgeordnete im Deutschen Bundestag, Stefan Müller (CSU) mit. Damit werden, so Müller, insbesondere auch Forderungen der Stadt Erlangen erfüllt, die mehrfach an ihn herangetragen wurden.

Mit dieser Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wird das Förderungsinstrumentarium gestrafft und den Arbeitsagenturen mehr Flexibilität eingeräumt. Damit steht den Arbeitsvermittlern ein höheres Maß an Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, mithilfe deren sie jetzt noch gezielter auf die individuellen Problemlagen der Arbeitslosen eingehen können.

In den Änderungsanträgen der Koalition zum Regierungsentwurf konnte die Unionsfraktion ihre Forderungen in zwei zentralen Punkten des Gesetzes durchsetzen: Der Einführung einer sogenannten Freien Förderung und eines Vermittlungsbudgets. So wurden die Mittel der Freien Förderung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) von ursprünglich zwei auf jetzt zehn Prozent der auf die jeweiligen Agenturen für Arbeit entfallenden Eingliederungsmittel erhöht. Darüber hinaus hat sich Müller als Obmann seiner Fraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Agenturen für Arbeit im Bereich der Arbeitsförderung (SGB III) auch im nächsten Jahr wieder bis zu zehn Prozent der für Eingliederung zur Verfügung stehenden Mittel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung einsetzen können. Dadurch werden die Möglichkeiten der gesetzlichen Leistungen durch freie Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erweitert.

Müller: „Mit der Freien Förderung im SGB II wird vor allem für Menschen, die viele Jahre nicht mehr im Arbeitsprozess standen und besondere Vermittlungshemmnisse haben, ein besonders effektives Instrument geschaffen. Die Vermittlungsfachkräfte vor Ort haben jetzt die Möglichkeit, innovativ und passgenau für jeden Arbeitsuchenden die Integration in den Arbeitsmarkt zu verwirklichen.“

CDU/CSU haben im parlamentarischen Verfahren dabei erreicht, dass Hilfebedürftige bedarfsgerecht unterstützt werden können. Dies wird ermöglicht, indem Ausnahmen von der Förderhöchstdauer einzelner Maßnahmen zulässig sind. Wie in allen Lebenslagen begreifen manche Menschen bestimmte Lerninhalte schneller als andere. Damit auch Lernschwache eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, geben wir denen, die mehr Zeit brauchen auch mehr Zeit, um eine Maßnahme erfolgreich abschließen zu können. Bei Bedarf sind nun auch einzelne Maßnahmen kombinierbar. Darauf hatte die Union in den Verhandlungen bestanden.


Follow me on Twitter
    Stefan Müller auf Facebook
    Zur Jungen Union Bayern
    Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP als Download