Altersversorgung von morgen: Altersarmut verhindern. Generationengerechtigkeit gewährleisten.
Zur Verabschiedung ihres gemeinsamen Rentenkonzeptes erklären der Landesvorsitzende der Senioren-Union der CSU, Prof. Dr. Konrad Weckerle, und der Landesvorsitzende der Jungen Union Bayern, Stefan Müller, MdB:
„Die Gewährleistung einer sicheren Altersversorgung gehört seit jeher zu den zentralen Handlungsfel-dern der Politik. Angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen in Deutschland durch den demogra-fischen Wandel ist eine Weiterentwicklung unseres bestehenden Rentensystems unumgänglich. Ge-stützt auf das Grundsatzprogramm der Christlich-Sozialen Union, dessen Grundlagen die christliche Soziallehre und das christliche Menschenbild sind, sprechen sich Junge Union Bayern und die Senio-ren-Union der CSU für eine Reform der Rentenversicherung in den kommenden Jahren aus. Eine Wei-terentwicklung unseres Rentensystems muss folgenden zehn Grundsätzen folgen:
1. Im Generationenvertrag muss der Ausgewogenheit wieder Geltung verschafft werden, indem sich Jung und Alt gleichermaßen der Generationengerechtigkeit verpflichtet fühlen. Eine Benachteiligung der jungen Generation sowie kommender Generationen muss verhindert werden.
2. Ziel einer Rentenreform muss sein, Altersarmut zu verhindern. Sicherheit im Alter entspricht menschlicher Würde und ist Ausdruck von Solidarität.
Jemand, der ein Leben lang gearbeitet hat, hat Anspruch auf eine Altersversorgung oberhalb des Existenzminimums.
3. Das Rentensystem muss mittelfristig auf ein gesetzlich verankertes Drei-Säulen-Modell umgestellt werden, bestehend aus gesetzlichen und privaten
Bausteinen sowie einem Mix aus Umlageverfahren und kapitalgedeckten Vorsorgeelementen.
4. Grundlage der Alterssicherung von morgen ist in der Säule I eine gesetzliche Pflichtvorsorge. Die Beiträge bemessen sich im Rahmen des
Äquivalenzprinzips nach dem Erwerbseinkommen. Die Pflichtvorsorge erfolgt in der Gesetzlichen Rentenversicherung im Umlageverfahren und sichert
das Existenzminimum. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung kann durch das niedrigere Rentenniveau gesenkt werden. Hierdurch
entsteht finanzieller Spielraum für ergänzende Vorsorgemaßnahmen.
5. Die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, wie z.B. für Kindererziehungszeiten, für die Zeit geleisteter unentgeltlicher Arbeit in der Alten- und
Behindertenbetreuung oder Zeiten der Arbeitslosigkeit, erfolgt durch Zuschüsse des Bundes aus Steuermitteln. Weitere versicherungsfremde
Leistungen, die nicht unmittelbar Gegenstand der Alterssicherung sind, müssen ausschließlich aus Steuermitteln finanziert werden.
6. Zusätzlich zur Grundvorsorge besteht in der Säule II Beitragspflicht zu ergänzenden Vorsorgemaßnahmen. Diese werden privatwirtschaftlich
organisiert und können erfolgen z.B. in Form von Wertpapieranlagen, Versicherungs- und Leibrentenmodellen, Pensionskassen oder
Versorgungswerken. Für den Beitragszahler besteht Wahlfreiheit für die Art der Anlageform. Riester- und Rürup-Modelle werden in diese Säule integriert.
7. Der Staat kontrolliert die Maßnahmen der Kapitalbildung und Kapitalverwendung analog den Regelungen des Altersvermögensgesetzes. Die
bestehenden Anlageformen sind zu vereinfachen. Weitere Formen, wie z.B. die Einrichtung von Pensionskassen sind gesetzlich zu ermöglichen.
8. Darüber hinaus besteht in Säule III wie bisher die Möglichkeit, im Rahmen der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit weitere Vorsorge im Rahmen der
betrieblichen oder einer freiwilligen privaten Vorsorge zu betreiben. Auch hierfür sind gesetzliche Hemmnisse einzuschränken.
9. Die Höhe der Rente aus Säule 1 muss das Existenzminimum absichern. Die weiteren Leistungen aus Säule 2 und Säule 3 dienen der
Lebensstandardsicherung im Alter. Rentenanpassungen im Rahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung werden bestimmt durch Veränderung bei
Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmer sowie die Veränderung des Verhältnisses von Rentnern und Beitragszahlern.
Um die Beitragszahler nicht noch weiter zu belasten, müssen die Rentenversicherungsbeiträge auf dem heutigen Niveau festgeschrieben werden. Die Stabilität der Beiträge ist zu gewährleisten. “








